Fritz Vollrath hat die Kanzlei im Jahr 1984 zunächst als Einzelkanzlei in der Heidelberger Hauptstraße gegründet. Durch die bereits seit 1980 ausgeübte Tätigkeit als Rechtsberater des Mietervereins Heidelberg war die Kanzlei von Beginn an auf die Bearbeitung mietrechtlicher Fragen spezialisiert.
Seit 1995 ist Fritz Vollrath als WEG-Verwalter für Wohnungseigentümergemeinschaften im Raum Heidelberg tätig. Durch die Verzahnung der Verwaltungstätigkeit mit der rechtlichen Bearbeitung von WEG-Fällen ist eine besonders praxisnahe Herangehensweise an die Streitfälle im Bereich des Wohnungseigentumsrechts sichergestellt.
Ab 1996 gehört Fritz Vollrath dem Mietspiegelbeirat der Stadt Heidelberg an und berät in dieser Funktion die Stadt Heidelberg bei der regelmäßigen Erstellung der qualifizierten Mietspiegel.
Darüber hinaus ist Fritz Vollrath langjähriges Mitglied im Deutschen Mietgerichtstag e.V. und der ARGE-Mietrecht im Deutschen Anwaltsverein, beides sind Organisationen, die durch ihre Fortbildungsangebote die ständige Aktualisierung des Spezialwissens gewährleisten.
In den vom Focus veröffentlichten Anwaltslisten ist Fritz Vollrath seit 2016 als einer der Top Anwälte Deutschlands im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts ausgewählt.
Durch die besondere Spezialisierung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie den weiteren Bereichen des Immobilienrechts wurde Fritz Vollrath 2005 einer der ersten Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Deutschland. Er ist seither Vorsitzender eines Prüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammern Karlsruhe, Freiburg und Tübingen für die Zulassung von Fachanwälten für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Ebenfalls seit 2005 ist Fritz Vollrath ständiger Referent in Fachanwaltskursen für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, die obligatorisch für den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung sind. Als Referent, insbesondere zu mietrechtlichen Themen, wird Fritz Vollrath immer wieder bundesweit zu Veranstaltungen eingeladen.