Die besondere Spezialisierung der Kanzlei auf sämtliche sich im Mietrecht stellenden Rechtsfragen – seien es Vertragsabschlüsse, Kündigungen, die Durchführung von Schönheitsreparaturen, Schadensersatzansprüche bei Auszug oder Betriebskostenabrechnungen – führen dazu, dass Fritz Vollrath und Sigrid Schwab von einer Vielzahl von Mietern und Vermietern beauftragt werden, die jeweiligen Interessen sachgerecht zu verfolgen.
Neben der Tätigkeit in Gerichtsverfahren auch bei besonders schwierigen mietrechtlichen Fragestellungen ist Zielrichtung der Tätigkeit immer die Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen und die Beratung der Mandanten dahingehend, wie insbesondere auch unter Berücksichtigung der Kosteninteressen der Mandanten sachgerechte Lösungen erarbeitet werden können!